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Richtlinie LEADER/CLLD Teil A: Management und Sensibilisierung

Fördermöglichkeiten

Gegenstand der Förderung sind die Ausgaben, die zum Betreiben einer lokalen Aktionsgruppe und für die Sensibilisierung der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien notwendig sind.

Die Grundlage mit den Förderkonditionen finden Sie im Teil A der Richtlinie LEADER/CLLD. Bitte beachten Sie in der Richtlinie auch den Allgemeinen Teil, der allgemeine Regelungen zur Förderung enthält.

Träger der LEADER-Managements sind in der Förderperiode 2014 - 2020 die Landkreise Sachsen-Anhalts sowie die Regionale Planungsgemeinschaft Altmarkt.

LEADER-Managements

Die für die jeweiligen Lokalen Aktionsgruppen zuständigen LEADER-Managements sind auf den Websiten der Lokalen Aktionsgruppen als Ansprechpartner aufgeführt.

Unterlagen für Zuwendungsempfänger

Für die Zuwendungsempfänger stehen folgende Dokumente auf der Webseite ELAISA zur Verfügung:

Ergänzende Hinweise und Erläuterungen enthält zudem das Merkblatt Hinweise zum Zahlungsantrag.