Förderung von vorbereitenden Maßnahmen zur Unterstützung der lokalen Entwicklung (CLLD und LEADER) 2021 - 2027
Fördermöglichkeiten
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für die Unterstützung von vorbereitenden Handlungen zur lokalen Entwicklung für die Förderperiode 2021 - 2027. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Erarbeitung und Gestaltung der Lokalen Entwicklungsstrategien für die kommende Förderperiode.
Gefördert werden:
- Ausgaben für den Kapazitätsaufbau, die Schulung und Vernetzung sowie die Beratung, die im engen Zusammenhang mit der Vorbereitung und Gestaltung der Lokalen Entwicklungsstrategie stehen
- Gründungskosten der potentiellen Lokalen Aktionsgruppe in der Rechtsform einer juristischen Person
- Ausgaben für die Ausarbeitung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie
Die Grundlage mit den Förderkonditionen bildet die Richtlinie Vorbereitende Unterstützung.
Ein Vorhaben muss den Anforderungen des Wettbewerbsaufrufes der EU-Verwaltungsbehörden entsprechen. Diesen können Sie hier einsehen: Wettbewerbsaufruf.
Vorbereitende Maßnahmen können generell für ein genau abgegrenztes Gebiet nur einmal gefördert werden. Zuwendungsempfangende können Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie rechtsfähig organisierte öffentlich-private Partnerschaften sein.
Antragstellung
Zuwendungsanträge sind bis zum 31.01.2022 im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 409, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale) einzureichen.
Folgende Dokumente sind im Antragsverfahren relevant:
- das Antragsformular samt der darin unter Ziffer 8 genannten Anlagen,
- die De-Minimis-Erklärung,
- das Formular zur Bescheinigung des Steuerstatus,
- das Formular "Unternehmen in Schwierigkeiten", insofern Sie als Unternehmen agieren und
- die Aufstellung der eingeholten Angebote/Preisrecherchen zur Plausibilisierung der Kosten.
Hinweise zum Vorzeitigen Maßnahmebeginn:
Es ist zugelassen, dass ab dem Eingang des Zuwendungsantrags beim Landesverwaltungsamt mit der Projektumsetzung begonnen wird. Das Verbot des Vorzeitigen Maßnahmebeginns (VzM) gilt insoweit nicht. Daraus lässt sich jedoch kein Anspruch auf eine spätere Förderung ableiten. Bis zur tatsächlichen Genehmigung des Vorhabens (Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides) trägt der Begünstigte dabei das volle finanzielle Risiko.
Wird von der Möglichkeit des VzM Gebrauch gemacht, sind bereits ab diesem Zeitpunkt die mit einer späteren Bewilligung verbundenen Bestimmungen einzuhalten, welche zusammengefasst im "Merkblatt zum vorzeitigen Maßnahmebeginn der LES-Förderung" stehen. Bitte beachten Sie diese ab Beginn der Vorhabenumsetzung genauestens. Für Fragen steht Ihnen das Landesverwaltungsamt gern zur Verfügung.
Vorhabenumsetzung und -abrechnung
Das Landesverwaltungsamt stellt Ihnen im Rahmen der Bewilligung wichtige Informationen und Dokumente zur Verfügung, damit Sie das Zuwendungsverfahren erfolgreich durchführen können.
Dabei sind insbesondere folgende Vorschriften anzuwenden:
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
bzw.
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (ANBest-GK)
Um Ihnen einen Überblick über die für die Mittelabforderung notwendigen Unterlagen zu geben, steht Ihnen eine entsprechende Checkliste bereit. Hierzu stehen folgende Formulare als Downloads zur Verfügung:
- die Mittelabforderung,
- die Aufstellung der eingeholten Angebote/Preisrecherchen zur Dokumentation der Angebotseinholung/Preisrecherche,
- die Erklärung zur separaten Buchführung,
- der zahlenmäßige Nachweis (als ausfüllbares PDF oder Excel-Datei).
Bitte beachten Sie unbedingt die Publizitätsvorschriften. Die entsprechenden Vorlagen können Sie dort herunterladen.
Ist ein Projekt abgeschlossen, erfolgt ein Endverwendungsnachweis.
eCohesion-Portal
Im Laufe der Umsetzung eines bereits bewilligten Vorhabens wird es immer wieder notwendig, mit dem Landesverwaltungsamt in Kontakt zu treten. Hierfür steht Ihnen auf freiwilliger Basis das eCohesion-Portal zur Verfügung. Es ermöglicht Ihnen ab Erteilung des Bewilligungsbescheides, dem Landesverwaltungsamt auf elektronischem Weg Dokumente zu übermitteln. Genauere Informationen zur Nutzung finden Sie in der Anleitung für erste Schritte sowie in der Nutzungsanleitung.
Die im ESF-Förderantrag und im weiteren ESF-Förderverfahren gemachten Angaben werden im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt DS-GVO.