Fondsübergreifender Ansatz
In der kommenden Förderperiode 2021 - 2027 wird das sehr erfolgreiche LEADER und CLLD-Programm fortgesetzt und erweitert. Schlankere Strukturen, neue Fördergegenstände und die Weiterentwicklung bewährter Prozesse werden dazu beitragen, die ländliche Entwicklung weiter voranzubringen.
Für die Förderung werden die drei Fonds ELER, EFRE und ESF erneut zur Verfügung stehen und gewinnbringend kombiniert.
Informationen zur Vorbereitung der neuen Förderperiode 2021-2027, z. B. künftige Schwerpunkte der Kohäsionspolitik, den mehrjährigen Finanzrahmen oder Kabinettsbeschlüsse, können Sie immer aktuell den Seiten der ESI-Fonds entnehmen.
Aktueller Entwicklungsstand aus der Landesverwaltung
Aufgrund des Beschlusses des Landeskabinetts vom 18.02.2020 gründeten die EU-Verwaltungsbehörden im Ministerium der Finanzen eine Interministerielle Arbeitsgruppe "Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von EADER/CLLD in der EU-Förderperiode 2021 - 2027".
Neben dieser Arbeitsgruppe wurde eine beratende Arbeitsgruppe LEADER/CLLD eingerichtet, durch die Akteure und Verantwortliche der Lokalen Aktionsgruppen in die Vorbereitungen der neuen Förderperiode einbezogen sind. Mitglieder sind LAG-Vorsitzende, LEADER-Managements und Vertreterinnen und Vertreter der Träger der LEADER-Managements. Hierzu erfolgt eine enge Abstimmung mit dem LEADER-Netzwerk.
Am 18. Mai 2021 hat das Kabinett über die Grundsätze zur Umsetzung von LEADER/CLLD in Sachsen-Anhalt einen Beschluss gefasst. Die wesentlichen Punkte stellen wir Ihnen im hier verlinkten Bericht zur Verfügung.
Informationen zum Übergangszeitraum im ELER
Am 28. Dezember 2020 wurden die Rechtsgrundlagen für die Verlängerung der Förderperiode 2014-2020 im ELER um die Jahre 2021 und 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die damit verbundene Verlängerung des EPLR in Sachsen-Anhalt bewirkt auch eine entsprechend verlängerte Gültigkeit für die Zulassung der Lokalen Aktionsgruppen sowie der Lokalen Entwicklungsstrategien.
Eine Verlängerung des LEADER-Managements wird grundsätzlich möglich sein. Dafür wurde mit Gültigkeit ab dem 2. März 2021 die Richtlinie LEADER/CLLD aktualisiert. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Kürze im Bereich Fördergrundlagen. Die Akteure und Träger des LEADER-Managements werden zu gegebener Zeit entsprechend direkt informiert.
Um die zwei Übergangsjahre im ELER finanziell zu unterlegen, erhalten die Lokalen Aktionsgruppen Anfang März 2021 ein Schreiben mit der Zuweisung Ihres FOR-Budgets für weitere Prioritätenlisten für LEADER aus dem ELER und damit verbundenen Projektanträgen im Jahr 2021.