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FOR-Schreiben für die 5. Rate aus dem ELER für LEADER

Die FOR-Schreiben mit der Zuteilung des Budgets der 5. Rate des ELER für die LEADER-Aktionsgruppen sind versandt.

Am 1. März 2021 sind die Schreiben mit dem FOR-Budget aus dem ELER für die LEADER-Aktionsgruppen an die Vorsitzenden per Post und per E-Mail versandt worden. 

Seit 28. Dezember 2020 ist es mit der Veröffentlichung der Rechtsgrundlagen im EU-Amtsblatt offiziell. Die Förderperiode 2014 bis 2020 wird um die Jahre 2021 und 2022 verlängert. Die damit verbundene Verlängerung des Entwicklungsprogramms des ländlichen Raums in Sachsen-Anhalt bewirkt auch eine entsprechend verlängerte Gültigkeit für die Zulassungen der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowie für die Lokalen Entwicklungsstrategien.

Um diese zwei Übergangsjahre finanziell zu unterlegen, wurden durch die Europäische Kommission EU-Mittel bereitgestellt. In diesem Rahmen erhalten auch die LAG ein neues Budget zugeteilt. Insgesamt stehen den LAG weitere 12.750.000 Euro EU-Mittel für LEADER-Vorhaben zur Verfügung. 

Nach der Auswahl der Vorhaben durch die LAG, werden die Prioritätenlisten, welche bis spätestens 1. Juli 2021 einzureichen sind, vom Landesverwaltungsamt Halle geprüft. Anträge können fortlaufend bis 1. Oktober 2021 in den zuständigen Bewilligungsbehörden (Landesverwaltungsamt Halle, Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten) eingereicht werden. Bewilligungen sind nach Bestätigung der Prioritätenlisten möglich, insofern die Antragsqualität dies zulässt.

Somit können noch einmal viele innovative Projekte für die Förderperiode 2014 bis 2020(22) auf den Weg gebracht werden, bevor es im Jahr 2023 mit neuen Lokalen Aktionsgruppen den Startschuss für Vorhaben der neuen Förderperiode 2021-2027 in LEADER/CLLD geben wird.