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Schulung zu den Spezifika von LEADER/CLLD in der neuen Förderperiode mit Bezug zur Rechtsformgründung / Aufgaben der zukünftigen LAG

Am 17. Juni 2021 findet für alle Ineterssengruppen LEADER/CLLD eine zweite Schulung im Zusammenhang mit der Rechtsformgründung statt.

Aufbauend auf der Schulung am 25. Mai 2021 durch Herrn Dr. Pusch und Herrn Kesseler aus Leipzig findet am 17. Juni 2021 eine Folgeschulung statt. Diese Schulung wird durch die EU-Verwaltungsbehörden durchgeführt. Die Einladungen sind bereits versandt worden, erste Anmeldungen sind eingegangen. 

Inhalt der Schulung werden die spezifischen Fragestellungen zu LEADER/CLLD in der neuen Förderperiode sein, welche auch eng mit der Rechtsformgründung im Zusammenhang stehen. Dies baut auf der ersten Schulung auf, während der vor allem auf die Rechtsform- (Vereins-)gründung an sich eingegangen wurde. Die Planung der Rechtsformgründung erfordert jedoch auch, sich intensiv mit den Aufgaben auseinander zu setzen, welche eine LAG in der neuen Förderperiode erwarten. Neben neuen Möglichkeiten, wie das Umsetzen eigener Projekte, die Umsetzung von so genannten Umbrellaprojekten oder der selbstständigen Vergabe/Anstellung des LEADER-Managements, tragen die LAG auch eine höhere Verantwortung sowohl in der Auswahl der Projekte als auch in der Verwaltung eines deutlich höheren Budgets. Erstmals legen sie in Sachsen-Anhalt zukünftig die Förderhöhe für die Vorhaben fest. Die Bewilligungsbehörden prüfen "lediglich" noch die Förderfähigkeit gemäß Richtlinie und die Einhaltung der in der Lokalen Entwicklungsstrategie festgelegten Regeln zur Auswahl der Vorhaben.

Mit den ersten Anmeldungen sind auch bereits erste Fragestellungen für die Schulung eingegangen. Wer noch keine Einladung erhalten hat, oder sich angemeldet hat und keine Eingangsbestätigung erhalten hat, kann sich gerne bei Frau Rosenkranz (mareen.rosenkranz(at)sachsen-anhalt.de) melden.