Der Wettbewerbsaufruf des Landes Sachsen-Anhalt für die Bildung und Anerkennung der neuen Lokalen Aktionsgruppen (LAG) wurde am 1. November 2021, veröffentlicht. Alle Akteure, die sich für die Entwicklung ihrer Region in Sachsen-Anhalt einsetzen wollen, sind nun aufgerufen, eine gemeinsame Strategie für ihre Region zu entwickeln. Diese Strategie reichen sie bis spätestens zum 1. August 2022 als Wettbewerbsbeitrag beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) ein. Die Auswahl zur Anerkennung als neue LAG trifft ein Auswahlgremium, zusammengesetzt aus repräsentativen Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts, unterstützt durch einen unabhängigen Gutachter.
In gewohnter Manier endet die Zulassung der LAG mit dem Ende einer EU-Förderperiode. Jetzt mit Beginn der neuen EU-Förderperiode bewerben sich deshalb neue Gruppen darum, wieder LAG in ihrer Region zu werden. Grundlage der Bewerbung ist der Wettbewerbsaufruf, den das Land heute auf der LEADER-Netzwerkseite www.leader.sachsen-anhalt.de veröffentlicht hat.
Zur Erstellung des Wettbewerbsbeitrages, der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES), können die Gruppen eine prozessbegleitende Förderung beantragen. Diese unterstützt mit maximal 50.000 Euro die Erstellung der Strategie. Nach Einreichung der Wettbewerbsbeiträge im Sommer 2022 werden die Strategien gemäß den Kriterien des Wettbewerbsaufrufes bewertet und ausgewählt. Alle Gruppen, deren Wettbewerbsbeitrag ausgewählt wird, werden als LAG in Sachsen-Anhalt neu für die Förderperiode 2021-2027 zugelassen.
Die LEADER/CLLD-Gruppen setzen sich in ihrer Region für deren Entwicklung ein. Auf Basis der gemeinsam mit den Menschen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und Partnern der Region erstellten LES wählen die Gruppen späterhin Projektvorschläge aus der Region für die Region aus.
Die LAG legt zudem fest, in welcher Höhe das Projekt gefördert wird, abhängig davon, welche Priorität dieses Projekt im Rahmen der gemeinsam erstellten Strategie einnimmt.
Die so ausgewählten Projektträger können dann mit der Bestätigung der LAG ihren Antrag beim Land Sachsen-Anhalt stellen und nach Bestätigung der Förderfähigkeit in die Umsetzung starten.