Menu
menu

Start­schuss für den LEA­DER/CLLD-​Wettbewerb

Wer wird zu den neuen Lo­ka­len Ak­ti­ons­grup­pen in Sachsen-​Anhalt ge­hö­ren?

Der Wett­be­werbs­auf­ruf des Lan­des Sachsen-​Anhalt für die Bil­dung und An­er­ken­nung der neuen Lo­ka­len Ak­ti­ons­grup­pen (LAG) wurde am 1. No­vem­ber 2021, ver­öf­fent­licht. Alle Ak­teu­re, die sich für die Ent­wick­lung ihrer Re­gi­on in Sachsen-​Anhalt ein­set­zen wol­len, sind nun auf­ge­ru­fen, eine ge­mein­sa­me Stra­te­gie für ihre Re­gi­on zu ent­wi­ckeln. Diese Stra­te­gie rei­chen sie bis spä­tes­tens zum 1. Au­gust 2022 als Wett­be­werbs­bei­trag beim Lan­des­ver­wal­tungs­amt Sachsen-​Anhalt in Halle (Saale) ein. Die Aus­wahl zur An­er­ken­nung als neue LAG trifft ein Aus­wahl­gre­mi­um, zu­sam­men­ge­setzt aus re­prä­sen­ta­ti­ven Ver­tre­tern der Wirtschafts-​ und So­zi­al­part­ner sowie der Lan­des­ver­wal­tung Sachsen-​Anhalts, un­ter­stützt durch einen un­ab­hän­gi­gen Gut­ach­ter.

In ge­wohn­ter Ma­nier endet die Zu­las­sung der LAG mit dem Ende einer EU-​Förderperiode. Jetzt mit Be­ginn der neuen EU-​Förderperiode be­wer­ben sich des­halb neue Grup­pen darum, wie­der LAG in ihrer Re­gi­on zu wer­den. Grund­la­ge der Be­wer­bung ist der Wett­be­werbs­auf­ruf, den das Land heute auf der LEADER-​Netzwerkseite www.lea­der.sachsen-​anhalt.de ver­öf­fent­licht hat. 

Zur Er­stel­lung des Wett­be­werbs­bei­tra­ges, der Lo­ka­len Ent­wick­lungs­stra­te­gie (LES), kön­nen die Grup­pen eine pro­zess­be­glei­ten­de För­de­rung be­an­tra­gen. Diese un­ter­stützt mit ma­xi­mal 50.000 Euro die Er­stel­lung der Stra­te­gie. Nach Ein­rei­chung der Wett­be­werbs­bei­trä­ge im Som­mer 2022 wer­den die Stra­te­gien gemäß den Kri­te­ri­en des Wett­be­werbs­auf­ru­fes be­wer­tet und aus­ge­wählt. Alle Grup­pen, deren Wett­be­werbs­bei­trag aus­ge­wählt wird, wer­den als LAG in Sachsen-​Anhalt neu für die För­der­pe­ri­ode 2021-2027 zu­ge­las­sen.

Die LEA­DER/CLLD-​Gruppen set­zen sich in ihrer Re­gi­on für deren Ent­wick­lung ein. Auf Basis der ge­mein­sam mit den Men­schen, Ver­ei­nen, Ver­bän­den, Un­ter­neh­men und Part­nern der Re­gi­on er­stell­ten LES wäh­len die Grup­pen spä­ter­hin Pro­jekt­vor­schlä­ge aus der Re­gi­on für die Re­gi­on aus. 

Die LAG legt zudem fest, in wel­cher Höhe das Pro­jekt ge­för­dert wird, ab­hän­gig davon, wel­che Prio­ri­tät die­ses Pro­jekt im Rah­men der ge­mein­sam er­stell­ten Stra­te­gie ein­nimmt. 

Die so aus­ge­wähl­ten Pro­jekt­trä­ger kön­nen dann mit der Be­stä­ti­gung der LAG ihren An­trag beim Land Sachsen-​Anhalt stel­len und nach Be­stä­ti­gung der För­der­fä­hig­keit in die Um­set­zung star­ten.